1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2015 - 4 Sa 759/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. Februar 2015 - 6 Ca 10566/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.