Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt: 1. Räumt Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 196/16 (A)
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2015 - 2 Sa 106/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 3. Dezember 2014 - 5 Ca 3363/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Ziff. 2 des Tenors festgestellt wird, dass dem Kläger aus dem Jahr 2013 noch drei Urlaubstage als Ersatzurlaub zustehen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 123/16
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juli 2015 - 6 Sa 257/14 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 439/15
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. April 2015 - 8 Sa 92/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 7. Oktober 2014 - 6 Ca 1280/14 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab Oktober...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 445/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Juli 2015 - 6 Sa 30/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung stattgegeben hat. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 11. Dezember 2014 - ö.D. 1 Ca 1388 b/14 - wird insgesamt zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 438/15
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2014 - 6 TaBV 8/14 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 51/14
1. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2014 - 2 TaBV 11/14 - wird, soweit sie sich gegen die Entscheidung über den Antrag zu 1. richtet, zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 49/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2014 - 6 Sa 345/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28. September 2011 - 19 Ca 3630/11 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten von Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 679/14
2016-09-28
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1844/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 220/16
2016-09-28
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2016 - 18 Sa 1845/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 219/16
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2014 - 2 Sa 224/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 549/14
Wird ein Spruch des Bühnenoberschiedsgerichts nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen und von den Mitgliedern des Bühnenoberschiedsgerichts unterschrieben der Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben, gilt dieser als nicht mit Gründen versehen. Die fehlende Begründung stellt einen Verfahrensfehler iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dar, der bei einer entsprechenden Verfahrensrüge zur Folge hat, dass der Schiedsspruch der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 128/14
Nimmt der Arbeitgeber, ohne dass ihn betriebstechnische Umstände daran hindern, die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht an, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB. Liegt ein Fall des Unvermögens des Arbeitnehmers iSd. § 297 BGB vor, regelt § 326 BGB, ob der Vergütungsanspruch entfällt (Abs. 1) oder aufrechterhalten bleibt (Abs. 2 Satz 1).
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 224/16
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. September 2014 - 7 Sa 13/14 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 699/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 2014 - 15 Sa 766/13 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 377/14
2016-09-28
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2013 - 11 Sa 331/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 34/14
2016-09-28
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 2 Sa 2002/15 - wird zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin 78 % und die Beklagte 22 % zu tragen, von denen des Berufungsverfahrens und der Revision die Klägerin 66 % und die Beklagte 34 %.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 188/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Februar 2014 - 7 Sa 57/13 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 248/14
Die Verwertung eines "Zufallsfundes" aus einer gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 848/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2015 - 7 Sa 1930/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 - 54 Ca 10561/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 325/15