1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2009 - 17 Sa 618/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. März 2009 - 6 Ca 7714/08 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.920,00 Euro nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2008 zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.