Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 - 15 Sa 1431/09 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 344/10
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2011 - 17 Sa 1669/10 - wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 12.300,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZN 582/11
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 416/10
Der Antrag der Klägerin auf Ergänzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 781/10 (F)
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juni 2009 - 16 Sa 1557/08 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 27. August 2008 - 4 Ca 2588/07 - bezüglich eines weitergehenden Vergütungsanspruchs von 3.197,82 Euro (Weihnachtszuwendung), eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs von 27.072,46 Euro und eines Zinsanspruchs vor dem 27. Dezember 2007 zurückgewiesen hat. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 846/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juni 2010 - 11 Sa 446/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 466/10
Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB und ist deshalb unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 526/10
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. April 2010 - 13 Sa 1297/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 358/10
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Februar 2010 - 3 Sa 227/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 208/10
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. November 2009 - 2 Sa 449/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 198/10
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2011 - 13 Ta 203/11 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZB 35/11
1. Lehnt das Arbeitsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab und hat es nicht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint, ist die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung immer statthaft, wenn nach § 64 Abs. 2 ArbGG in der Hauptsache die Berufung statthaft ist. 2. Die Erhebung einer neuen Klage anstatt der kostengünstigeren Erweiterung einer bereits anhängigen Klage ist mutwillig iSv. § 114 Satz 1 ZPO, wenn eine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZB 46/10
Auch bei Kündigungen wegen Enttäuschung der berechtigten Loyalitätserwartungen eines kirchlichen Arbeitgebers kann die stets erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar und die Kündigung deshalb unwirksam ist. Abzuwägen sind das Selbstverständnis der Kirchen einerseits und das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens andererseits.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 543/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2010 - 16 Sa 59/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 388/10
Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 10. August 2011 gegen den Streitwertbeschluss vom 18. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 668/10 (A)
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2010 - 2 Sa 105/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 717/10
1. Auszubildende eines reinen Ausbildungsbetriebs, die ihre praktische Ausbildung vollständig oder teilweise in dem Betrieb eines anderen Unternehmens des Konzerns absolvieren, sind berechtigt, an Betriebsversammlungen in diesem Einsatzbetrieb teilzunehmen. 2. Der aufgrund eines geänderten Zuordnungstarifvertrags neu gewählte Betriebsrat tritt in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in die Verfahrensstellung des bis dahin beteiligten Betriebsrats ein.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 8/10
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2009 - 20 Sa 1682/09 - wird zurückgewiesen. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 368/10
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. August 2009 - 4 TaBV 17/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 ABR 122/09
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 24. Juni 2009 - 2 Sa 134/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1) des Urteils des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 26. August 2008 - 4 Ca 809/08 - klarstellend wie folgt neu gefasst wird: Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ab dem 1. November 2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ausnahme der Beihilfevorschriften anzuwenden...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 683/09