1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Januar 2010 - 2 Sa 139/09 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. März 2009 - 3 Ca 548/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 167,98 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 48,45 Euro seit dem 1. Juli 2008, aus...