Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. April 2010 - 5 Sa 332/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 538/10
2011-11-10
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 - 25 Sa 470/10 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2009 - 37 Ca 10000/09 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 417/10
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2010 - 9 TaBV 39/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 64/10
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Mai 2010 - 2 TaBV 90/09 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 42/10
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 5 TaBV 71/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 14/11
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2010 - 9 TaBV 247/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 75/10
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2010 - 21 TaBV 2/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 80/10
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2010 - 3 TaBV 13/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 1/11
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 8. Dezember 2010 - 1 TaBV 3/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 13/11
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 5 TaBV 43/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 15/11
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 2010 - 7 TaBV 27/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 8/11
Der Einsatz von sächlichen Betriebsmitteln (Raum, Mobiliar) für einen Personalverkauf lässt nicht darauf schließen, dass dieser von einer Sozialeinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG durchgeführt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 37/10
2011-11-08
BAG 1. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2010 - 16 TaBV 11/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 49/10
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2010 - 3 TaBV 3/09 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - teilweise aufgehoben, soweit er dem Antrag zu 2. entsprochen hat und insgesamt wie folgt neu gefasst: Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2009 - 17 BV 50/09 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - teilweise abgeändert und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 38/10
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2010 - 7 Sa 1052/09 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 748/10
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 2010 - 3 Sa 392/10 - teilweise aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. Januar 2010 - 1 Ca 2255/09 - wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger ein Vertragsangebot als vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ab dem 1. August 2009 mit den Arbeitsbedingungen und anzuwendenden tariflichen Regelungen zu unterbreiten, die Anwendung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 33/11
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 Sa 91/09 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 566/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Januar 2010 - 2 Sa 139/09 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. März 2009 - 3 Ca 548/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 167,98 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 48,45 Euro seit dem 1. Juli 2008, aus...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 138/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Oktober 2010 - 7 Sa 134/10 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 743/10
Ein enger sachlicher Zusammenhang zu einem früheren unbefristeten Arbeitsvertrag im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF besteht auch dann, wenn zwischen dem letzten befristeten und dem früheren unbefristeten Vertrag ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt, sofern während dieser Zeit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit derselben Tätigkeit und demselben Arbeitgeber durch eine ununterbrochene Folge befristeter Verträge fortgeführt wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 253/07