1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 337/09 - wird, soweit sie sich gegen die Klageabweisung gegenüber der Beklagten zu 1. richtet, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insoweit als unzulässig zurückgewiesen wird. 2. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 337/09 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Berufung der Beklagten zu 2....