1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2011 - 14 Sa 1812/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28. Oktober 2010 - 1 Ca 2173/10 - in seinen Ziffern 2 und 3 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 134,62 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2010 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des...