Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2012 - 8 Sa 1956/11 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 381/12
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. März 2011 - 2 Sa 93/10 - wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 261/11
Ist der Arbeitgeber tariflich verpflichtet, den Arbeitnehmer durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung zunächst in einen Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetrieb zu versetzen, ist eine sofortige unmittelbare Versetzung in eine Einheit außerhalb des Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetriebs unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 86/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. August 2011 - 13 Sa 163/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 767/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 575/10 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 575/10 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 2.470,50 Euro brutto (Pausenvergütung) nebst Zinsen zu zahlen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 473/11
2012-10-17
BAG 10. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1855/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 801/11
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2011 - 18 Sa 125/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 500/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2011 - 7 Sa 1556/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 620/11
Ein Anspruch aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 Halbs. 2 HGB auf Herausgabe bezogener Vergütung setzt voraus, dass diese unmittelbar aus Drittgeschäften erzielt wird, die der Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot am Markt tätigt. Der Anspruch erstreckt sich nicht auf das für eine sonstige wettbewerbswidrige Tätigkeit erzielte Festgehalt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 809/11
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung regeln, unterliegen nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 792/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1850/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 823/11
2012-10-17
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 576/10 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 576/10 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 2.373,30 Euro brutto (Pausenvergütung) nebst Zinsen zu zahlen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 474/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1852/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 821/11
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 629/11
2012-10-17
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2012 - 14 Sa 2091/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf die ausgeurteilten monatlichen Beträge erst ab dem 2. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat und festgestellt wird, dass der monatliche Bruttolohn des Klägers neben Spesen, vermögenswirksamen Leistungen, Nacht- und Überstundenzuschlägen sowie Weihnachtsgeld und Treueprämien 2.045,17 Euro beträgt. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 409/12
2012-10-17
BAG 10. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1854/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 824/11
2012-10-17
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011 - 19 Sa 748/11 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 128/12
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2011 - 5 Sa 554/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 716/11
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. März 2012 - 13 Sa 1232/11 - wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7.200,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 633/12
1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Juli 2012 - 3 Sa 57/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 790,50 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 2097/12