1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2011 - 17 Sa 1909/10 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin betreffend die Beklagte zu 1. zurückgewiesen hat, und insgesamt zur Klarstellung neu gefasst: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2010 - 2 Ca 839/10 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass das zwischen der Beklagten zu 1. und der Klägerin begründete...