I. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Oktober 2011 - 2 Sa 33/11 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. März 2011 - 29 Ca 53/10 - teilweise abgeändert. 2. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. November 2010 - 29 Ca 53/10 - wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 211,70...