...Der Wahlvorschlag des Wahlvorstandes der Arbeitsagentur sah vor, dass der zu wählende Beteiligte aus 11 Mitgliedern bestehe. 3 Die Antragstellerin hat die Wahl des Beteiligten angefochten und beantragt, festzustellen, dass die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Beteiligten nicht 11, sondern 8 betrage, hilfsweise die Wahl für ungültig zu erklären....