...Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass die Ankaufsuntersuchung durch die Tierärzte Dr. F. und Dr. S. zufriedenstellend erfolgt sei. In § 6 des Kaufvertrags ("Gefahrübergang") ist geregelt: "Kosten und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald das Pferd dem Käufer oder dessen Beauftragten übergeben (wird) […] Der Verkäufer übergibt hiermit das Pferd dem Käufer." 2 Ebenfalls am 7....