...haben die Beteiligten erklärt, sie seien sich darüber einig, dass bei der Klägerin alle Tatsachen vorgelegen hätten, die ein Anspruch der Klägerin auf Elterngeld für das erste Lebensjahr ihres am 10.9.2007 geborenen Sohnes gemäß § 1 BEEG voraussetze. 12 Die Revision der Klägerin ist zulässig, jedoch nicht begründet. 13 Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der von der Klägerin mit einer kombinierten Anfechtungs...