...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...