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Urteile für Abfindung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-11-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrundeliegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 183/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrundeliegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 182/16
2017-06-20
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrundeliegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 172/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 179/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrundeliegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 580/15
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 507/15
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 579/15
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrundeliegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 582/15
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 481/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 539/15
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/16
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 809/15
2016-11-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 729/15
2012-05-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 129/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 509/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 128/11
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 610/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf sie verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 281/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...höchstzulässigen Umfang. (2) Absatz 1 gilt für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenbezüge entsprechend. (3) Soweit anrechenbare Renten oder Versorgungsleistungen deshalb nicht gewährt werden, weil a) ihnen zugrunde liegende Beitragsleistungen (insbesondere Beiträge, Zuschüsse) erstattet wurden, b) sie nicht beantragt worden sind oder auf die verzichtet wurde oder an ihrer Stelle eine Kapitalleistung oder Abfindung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 279/11