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Urteile für Zivilprozess

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Streitig ist, ob Aufwendungen für einen in Rumänien geführten Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. 2 Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde im Streitjahr (2011) getrennt zur Einkommensteuer veranlagt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 20/14
...Senat VI R 93/13 Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden sind, sind keine außergewöhnlichen Belastungen ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 93/13
...Kosten im Zusammenhang mit einem Zivilprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit der Prozess die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 7/14
...Senat VI R 29/15 Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen NV: Kosten eines Zivilprozesses, in dem die Steuerpflichtige zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben ihres verstorbenen Vaters geltend macht, sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 29/15
...Der Zivilprozess sei schon deshalb nicht mutwillig gewesen, weil das LARoV entschieden habe, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch zugestanden habe. Auch die Kosten für das Privatgutachten seien erforderlich gewesen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 34/12
...NV: Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung) . 2. NV: Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt . 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/14
...Nach der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anerkennung von Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen (Senatsurteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) seien die im Rahmen des von der Klägerin angestrengten Zivilprozesses für die Erstattung eines Gutachtens geleisteten Kosten nach § 33 EStG abzugsfähig....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 78/13
...Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 63/14
...Senat VI R 70/14 Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten NV: Kosten für einen im Zusammenhang mit einer Erbstreitigkeit geführten Zivilprozess, bei dem es um die Verhinderung der Schmälerung der im Rahmen der Vermögensnachfolge erlangten Vermögensposition des Steuerpflichtigen (hier: Zweifamilienhausgrundstück) durch (vermeintliche) Rückübertragungsansprüche oder Ausgleichszahlungen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 70/14
...Mai 2011 VI R 42/10 (BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015) könnten Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen. Zivilprozesskosten seien dann zu berücksichtigen, wenn sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 14/13
...Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 40/13
...Senat VI R 72/14 Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen NV: Prozesskosten, die im Zusammenhang mit mangelhaften Werkleistungen entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden . Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 16. Oktober 2014 8 K 981/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 72/14
...Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte er Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die ihm im Rahmen zweier Zivilprozesse entstanden waren, als außergewöhnliche Belastungen geltend. 3 In dem Zivilprozess vor dem Landgericht G (LG) und dem Oberlandesgericht M (OLG) wurde der Kläger durch seine frühere Schwiegermutter aus einer behaupteten Darlehensforderung in Höhe von ca. 40.000 € in Anspruch genommen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 34/14
...Juni 2014 VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9). 11 2.a) Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 17/14
...Senat VI R 19/14 Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen NV: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem der Steuerpflichtige die Rückabwicklung eines Kauf- und Werkvertrags über die Errichtung eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses wegen Baumängeln geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 19/14
...Senat VI R 17/13 Zivilprozesskosten durch Vollstreckungsabwehrklage NV: Kosten eines Zivilprozesses um Ansprüche aus einem Vertag sind regelmäßig nicht zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten durch eine Vollstreckungsabwehrklage entstehen . Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 17/13
...Senat B 1 KR 4/11 R Krankenversicherung - Vergütung für ärztliche Begleitung von Verlegungsfahrten - Honorarklage - vorangegangener Zivilprozess - Streitverkündung - Nebenintervention - Interventionswirkung - rechtswegfremder Folgeprozess - überschießende Ausführungen - Vergütungsanspruch - Vertrag - Geschäftsführung ohne Auftrag - Notfallbehandlung 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 4/11 R
...Streitig ist der Abzug von Aufwendungen für einen Zivilprozess wegen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). 2 Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte in dem Streitjahr (2001) Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb. 3 Im Jahr 2000 begann der Kläger mit der Errichtung des Gebäudes "X-Str., W"....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 80/14
...Senat VI R 56/13 Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem sich der Steuerpflichtige gegen Unterhaltsansprüche seines Kindes und der Kindesmutter verteidigt, sind keine außergewöhnlichen Belastungen . Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Juni 2013 7 K 2700/12 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 56/13
...Streitig ist, ob Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind. 2 Die Ehe der in den Streitjahren (2001, 2002) nichtselbständig beschäftigten Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) wurde 1999 geschieden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 66/12