...Beigeordnete konnten bzw können von der kommunalen Volksvertretung gewählt oder aber für ihr Amt bestellt werden, sie können fest bestellt oder (jederzeit) abrufbar, im Übrigen ehrenamtlich oder - nach einer beamtenrechtlichen Ernennung - hauptberuflich als kommunale Zeitbeamte oder nebenberuflich als Ehrenbeamte tätig sein....