...Eine solche Diskriminierung nimmt die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO, die für inländische und zugewanderte Rechtsanwälte gleichermaßen gilt (siehe oben II 2 b bb), gerade nicht vor. 29 c) Auch die weiter vom Antragsteller angeführten, den freien Wettbewerb schützenden Bestimmungen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. g EG, Art. 4, 10, 81, 98 EG stellen die Wirksamkeit des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO nicht in Frage...