...Dabei ist gleichgültig, ob insoweit die Regelungen des Werkvertrags- oder Dienstvertragsrechts gelten oder der Vertrag als solcher sui generis ("Vertrag zur Unterbringung in einer Einrichtung iS von § 136 Abs 3 SGB IX", vgl BAGE 151, 139 ff) anzusehen ist, weil möglicherweise der besondere Betreuungsaufwand und das spezifische Eingliederungsziel in den §§ 611 ff BGB bzw §§ 632 ff BGB nur ungenügend...