...NV: Abschlusskosten bei Lebensversicherungsbeiträgen sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern stellen Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage i.S. von § 20 EStG dar. 2. NV: Der Umstand, dass die Versicherung erst nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl I 2004, 1427) abgeschlossen worden ist, ändert daran nichts. 3....