...Kammer 1 BvR 1721/09 Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme wegen Unzulässigkeit Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar....