...Einer ihrer Gesellschafter, E, hatte den Auftrag erhalten, bei der Veräußerung von Anteilen an der A-Gruppe provisionspflichtig für die Veräußererseite als Vermittler tätig zu werden. Zwischen der GmbH und den Gesellschaftern der A-Gruppe kam ebenfalls ein weitgehend inhaltsgleicher Vermittlungsvertrag zustande. Geplant war zunächst, dass die GmbH die A-Anteile selbst übernimmt....