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Urteile für Unterhaltsreform

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dies folge schon daraus, dass der Vergleich aus dem Jahre 2004 datiere und inzwischen die Unterhaltsreform in Kraft getreten sei. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Parteien noch Anfang des Jahres 2008 durch eine private Vereinbarung den Titel modifiziert hätten. Abänderungsgegenstand sei allein der gerichtliche Vergleich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 670/10
...Dezember 2007 berufen. 17 Richtig ist zwar, dass schon vor dem Inkrafttreten der Unterhaltsreform gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. bei allen Tatbeständen des nachehelichen Unterhalts - mithin auch beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB - die grundsätzliche Möglichkeit bestand, im Rahmen einer Billigkeitsabwägung die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen zeitlich zu begrenzen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 309/11
...Durch die Unterhaltsreform sei keine Änderung der bis Ende 2007 maßgeblichen Rechtslage eingetreten. 10 Der Unterhaltsanspruch der Klägerin sei allerdings nach § 1578 b BGB herabzusetzen und zeitlich zu begrenzen. Mit diesem Einwand sei der Beklagte nicht präkludiert, obwohl eine Begrenzung schon nach früherem Recht gemäß § 1573 Abs. 5 BGB aF möglich gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 117/09
...Es sei unbillig, den Parteien im Nachhinein vorzuhalten, sie hätten bereits im Erstverfahren kurz vor der erwarteten und diskutierten Unterhaltsreform der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen müssen. 15 Ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch sei unbillig. Ins Gewicht fallende ehebedingte Nachteile habe die Beklagte nicht erlitten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 159/09
...BGB. 42 Nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter unterläuft die Einbeziehung von Unterhaltspflichten gegenüber einem nachfolgenden Ehegatten in die Bedarfsbemessung des geschiedenen Ehepartners den mit der Unterhaltsreform bezweckten Ausgleich ehebedingter Nachteile. B. 43 Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 918/10
...Insoweit hat der Gesetzgeber von der ihm im Hinblick auf das Kindeswohl zustehenden Einschätzungsprärogative Gebrauch gemacht und in Anlehnung an die vor der Unterhaltsreform nur für nichteheliche Kinder geltende Regelung einen Vorrang der persönlichen Betreuung nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres festgelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 65/10
...Bis zum Inkrafttreten der Unterhaltsreform habe sie darauf vertrauen dürfen, auch im Fall einer Scheidung lebenslang an den ehelichen Lebensverhältnissen teilzuhaben. Seither sei es ihr nicht mehr möglich, eine Reduktion ihres Unterhaltsanspruchs durch eigene Erwerbseinkünfte oder eine zusätzliche Altersvorsorge aufzufangen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 178/09