...NV: Das FG genügt seiner Begründungs- und Beachtungsplicht, wenn es die für seine Beurteilung wesentlichen Gründe nennt --hier eine Trennungsvereinbarung, die Aussage vor der Steuerfahndungsstelle und die Unterzeichnung und Einreichung der Anlage U-- und vom Kläger vorgetragene Argumente für das Fortdauern der ehelichen Gemeinschaft --insb. gemeinsamer Erwerb von Couchgarnitur und Küche-- ohne nähere...