1. NV: Ein kurz vor dem Sitzungstag eingereichtes ärztliches Attest, in dem das Gericht erstmals über eine Erkrankung informiert wird, reicht zur Glaubhaftmachung des Vorliegens einer die Terminsänderung rechtfertigenden Erkrankung nur aus, wenn in dem ärztlichen Attest auch bescheinigt wird, um welches Krankheitsbild es sich handelt (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912) . 2. NV: Im Protokoll über die mündliche Verhandlung muss in Bezug auf ein...