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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach dieser Vorschrift ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 59/15
...Der Haftungsbescheid hat demnach ebenso wie der Steuerbescheid keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung (BFH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VII R 46/96, BFHE 181, 392, 394 f)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 2/11
...Dies vermag die erforderliche Darstellung der zu diesen Ergebnissen führenden Berechnung unter Bezugnahme auf die hierzu führenden Berechnungsgrundlagen nicht zu ersetzen. 49 Hinzu kommt, dass das Landgericht seine Überzeugung auf die Verlesung der „relevanten Steuerbescheide und -erklärungen“ stützt (UA S. 23)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 465/14
...Gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Das FG hat diese Voraussetzung im Hinblick auf die vom Kläger nachträglich berichtigten Angaben zur Höhe seiner Einnahmen als gegeben angesehen. Die Beteiligten haben insoweit keine Einwendungen erhoben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 62/16
...Hängt die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids von der Verlängerung der Festsetzungsfrist auf fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) und somit vom Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung ab, müssen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 378 AO erfüllt sein. Die im Steuerrecht vorkommenden Begriffe des Straf- bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 38/13
...März 2008 I B 171/07 (BFHE 220, 463) über die Aussetzung der Vollziehung der nunmehr insoweit auch in der Hauptsache angefochtenen Steuerbescheide zugrunde lag. 2 Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine in den Niederlanden ansässige Kapitalgesellschaft (B.V.)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 5/10
...Der Steuerbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543). Ungeachtet dessen ist aber die Nichtberücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Kapitalgesellschaften verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/10
...Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 67/17
...Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO hat daher grundsätzlich rechtlichen Einfluss auf die Entscheidung über die Anfechtung eines Steuerbescheides und ermöglicht die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 26/09
...Danach müssen Bilanzen grundsätzlich im Fehlerjahr berichtigt werden, es sei denn, die Feststellungs- oder Steuerbescheide, denen die fehlerhafte Bilanz zugrunde liegt, sind bereits formell und materiell bestandskräftig. Dann ist die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in der sie mit steuerlicher Wirkung möglich ist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 38/16
...Zur wirksamen Bekanntgabe eines Steuerbescheids gemäß §§ 122, 124 Abs. 1 der Abgabenordnung ist der Bekanntgabewillen der den Bescheid erlassenden Behörde notwendig. Da der Bescheid unter dem Datum 21. April 2008 --wie vom FA unwidersprochen dargelegt wurde-- nicht versandt werden sollte und nicht versandt worden ist, fehlt es an einem bekannt gegebenen Verwaltungsakt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 33/09
...So können aus Vereinfachungsgründen beispielsweise Gewinnfeststellungsbescheide in einem Sammelbescheid zusammengefasst werden; sie sind jedoch als selbständige Steuerbescheide anzusehen. Auch die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 48/12
...Welche konkreten Anforderungen in dieser Hinsicht an den jeweiligen Steuerbescheid zu stellen sind, hängt nach ständiger Rechtsprechung des BFH von den Umständen des Einzelfalls ab (Senatsbeschluss vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273, m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 75/13
...Juli 2010 9 K 3143/09 K,G ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 288 abgedruckt. 16 Gegen das FG-Urteil richtet sich die auf Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision der Klägerin. 17 Sie beantragt sinngemäß, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils die angefochtenen Steuerbescheide in der Weise zu ändern, dass --unter gegenläufiger Minderung der Gewerbesteuerrückstellung...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 88/10
...Auf Billigkeitsgründen beruhende Übergangsregelungen der Finanzverwaltung können nicht im Anfechtungsverfahren gegen Steuerbescheide und damit auch nicht im vorliegenden Verfahren berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. November 2006 X B 11/06, BFH/NV 2007, 209)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 38/06
...Entnahmen 999.984 DM Überentnahme 863.192 DM nicht abziehbare Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 (6 % der Überentnahmen) 51.791,52 DM Höchstbetragsberechnung nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG i.d.F. des StBereinG 1999: erklärte Schuldzinsen 51.609,95 DM abziehbare Schuldzinsen 4.000,00 DM Hinzurechnungsbetrag 47.609,95 DM 3 Gegen die auf dieser Grundlage ergangenen Steuerbescheide...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 33/05
...November 2007 aufzuheben und unter Änderung der angefochtenen Steuerbescheide weitere Betriebsausgaben in Höhe von 154.000 € zu berücksichtigen. 13 Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. 14 Es vertritt die Auffassung, die im Umwandlungssteuergesetz 2002 angeordnete Rechtsnachfolge beziehe sich nur auf zulässige Bilanzansätze....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. GrS 2/12
...Januar 2005 standen die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung nicht entgegen. 22 Nach § 171 Abs. 5 AO läuft die Festsetzungsfrist im Falle von Ermittlungen der Fahndungsbehörden beim Steuerpflichtigen --wie im Streitfall-- nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Da die Kläger die Einkommensteuererklärung für 1996 am 9....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 10/12