...der Einspruchsentscheidung geht das FA davon aus, es seien keine Gründe erkennbar, die eine Änderung rechtfertigen. 24 cc) Der Gegenstand des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt sich unter Berücksichtigung der Akten des FA und des Umstands, dass es sich um Änderungsbescheide handelt, im Streitfall aus der Zusammenschau der Klageschriften, dem Ablauf der Einspruchsverfahren, den Steuerbescheiden...