...Therapeutensitzen, die zur ausschließlich psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestimmt sind, ergibt sich auch nicht aus anderen Gesichtspunkten: 53 Dass die Berufsbezeichnung KJP gemäß § 24 Buchst b Satz 4 BPlRL aF (jetzt § 37 Abs 2 Satz 4 BPlRL nF) einer Schwerpunktbezeichnung im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung gleichgestellt ist, ist für die Feststellung qualifikationsbezogener Sonderbedarfe...