...Seine Annahme sei vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die Beteiligten dafür unter den konkreten Umständen einen besonderen Anlass hatten, der nur dann bestehe, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte geherrscht habe. 10 Insoweit sei anerkannt, dass die Prüfung einer Rechnung, die Bezahlung einer Rechnung oder...