...Beruht die Ungewissheit über die Schuld auf rechtlichen Zweifeln des Schuldners (sog. Rechtsirrtum), ist dieser entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 mwN, BAGE 152, 213). 62 bb) Hiervon kann vorliegend nicht ausgegangen werden....