...BU a) in Höhe von einem Drittel das 87,5fache, b) in Höhe von zwei Dritteln das 70fache, c) in voller Höhe das 52,5fache des aktuellen Rentenwerts (§ 68 SGB VI) , vervielfältigt mit den Entgeltpunkten (§ 66 Abs 1 Nr 1 bis 3 SGB VI) des letzten Kalenderjahres vor Eintritt der BU, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten. 18 Für die Rente wegen EU hat der durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung...