...Zu Recht hat das Berufungsgericht einen Reisemangel bejaht. 15 Die Verlegung der Abflugzeit um rund drei Stunden, die Landung an einem anderen Zielort, der dadurch erforderliche Bustransfer und der darauf beruhende weitere Zeitverlust mit der Folge, dass eine Ankunft zu Hause erst in den Morgenstunden des Folgetags möglich gewesen wäre, begründen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit...