Bundesfinanzhof

Entscheidungsdatum: 19.06.2012


BFH 19.06.2012 - VII R 49/11

(Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - Steuergegenstand - Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie - Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)


Gericht:
Bundesfinanzhof
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsdatum:
19.06.2012
Aktenzeichen:
VII R 49/11
Dokumenttyp:
Urteil
Zitierte Gesetze
Pos 2716 KN