Entscheidungsdatum: 10.05.2012
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 81/10 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2416/09 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.