Entscheidungsdatum: 22.05.2014
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 - 4 Sa 1529/11 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 - 4 Ca 211/11 Ö - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.