Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 19.10.2010


BAG 19.10.2010 - 6 AZR 116/10

Gericht:
Bundesarbeitsgericht
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsdatum:
19.10.2010
Aktenzeichen:
6 AZR 116/10
Dokumenttyp:
Urteil
Vorinstanz:
vorgehend ArbG Gießen, 16. April 2009, Az: 1 Ca 77/09, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 6. Januar 2010, Az: 2 Sa 1297/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Januar 2010 - 2 Sa 1297/09 - teilweise aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. April 2009 - 1 Ca 77/09 - wird im Umfang der Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger aufgrund seiner Teilzeittätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen, als unzulässig verworfen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.