Entscheidungsdatum: 13.02.2013
I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2011 - 21 Sa 77/10 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst.
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27. April 2010 - 10 Ca 2433/09 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27. April 2010 - 10 Ca 2433/09 - abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.414,57 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 930,16 Euro seit dem 15. Dezember 2009 und aus 2.484,41 Euro seit dem 16. Dezember 2009 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.