Entscheidungsdatum: 14.11.2012
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Mai 2011 - 14 Sa 22/11 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 - 6 Ca 110/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Klägerin zu tragen.