Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 15.08.2018


BAG 15.08.2018 - 10 AZR 220/17

Gericht:
Bundesarbeitsgericht
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsdatum:
15.08.2018
Aktenzeichen:
10 AZR 220/17
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:150818.U.10AZR220.17.0
Dokumenttyp:
Urteil
Vorinstanz:
vorgehend ArbG Karlsruhe, 21. April 2016, Az: 6 Ca 358/15, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 22. Februar 2017, Az: 14 Sa 36/16, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 22. Februar 2017 - 14 Sa 36/16 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten bezüglich des Klageantrags zu 1. iHv. 32,88 Euro brutto zurückgewiesen hat.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2016 - 6 Ca 358/15 - teilweise abgeändert, soweit es die Beklagte mit dem Klageantrag zu 1. zur Zahlung von 32,88 Euro brutto verurteilt hat. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 31 % und die Beklagte 69 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 14 % und der Beklagten 86 % zur Last. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 % zu tragen.