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Urteile für Rechtspfleger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Rechtspflege ist aufgrund der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 GG) konstitutionell uneinheitlich (Dürig, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 410 ). Kein Prozessbeteiligter kann daher darauf vertrauen, der Richter werde stets an einer bestimmten Rechtsauffassung aus der bisherigen Judikatur festhalten (vgl. BVerfGE 78, 123 <126>; 87, 273 <278>)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05
...StGB aber jedenfalls das Rechtsgut der Funktionsfähigkeit staatlicher Verwaltung und Rechtspflege sowie die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. Rosenau in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 331 Rn. 6)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 265/16
...Dezember 2011 dem Rechtspfleger zur manuellen Ermittlung des Gebührenstreitwerts vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 19. Januar 2012 haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen auf eine Nachfrage des Mahngerichts reagiert, die ihnen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts am Tag zuvor übermittelt worden ist. Der Mahnbescheid ist am 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 48/15
...Dezember 2008 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 7. Dezember 2008, BGBl I S. 2348) ist die - gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1, § 74b GVG in Jugendschutzsachen neben der Strafkammer zuständige - große Jugendkammer mit drei (Berufs-)Richtern - einschließlich des Vorsitzenden - und zwei Schöffen besetzt. § 33b Abs. 2 JGG, der § 76 Abs. 2 GVG in der Fassung vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1048/11
...Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - aaO; 10....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 207/15
...Zu dieser genuin hoheitlichen Verwaltung gehörten neben den Streitkräften und der Polizei sonstige Ordnungskräfte, die Rechtspflege, Steuerverwaltung, Diplomatie sowie Verwaltungsstellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die mit der Ausarbeitung von Rechtsakten, mit deren Durchführung und mit hoheitlichen Aufsichtsfunktionen betraut seien. 33 Die Beamten könnten ihre durch Art. 11 EMRK gewährleisteten...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15