...Dass in NK18 nicht näher beschrieben ist, wie dieser Kauf erfolgen soll, und dass es nach dem Vorbringen der Berufung im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Bezahlsysteme wie PayPal oder dergleichen gab, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Auch das Streitpatent enthält keine näheren Festlegungen dazu, auf welche Weise die in Merkmal 7 vorgesehene Bestellung getätigt wird....