...Nach den von ihm getroffenen Feststellungen ist ungeklärt, ob die Ware tatsächlich in den Kosovo gelangt ist, was nach Ansicht des FG zudem im Ergebnis rechtlich ohne Bedeutung ist, weil es jedenfalls an einer "Einfuhr" fehlte, wenn die Ware, wie die Klägerin behauptet, in den Kosovo eingeschmuggelt worden wäre....