...Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen; im Weiteren nimmt der Senat zur Begründung insoweit auf seine Entscheidung vom 29.07.2010 VI R 30/07, BFHE 230, 413, Bezug. 21 bbb) Im Streitfall sind die besonderen Umstände dadurch begründet, dass nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des FG schon zwei Tage nach dem Beschluss über die Kapitalerhöhung für Zwecke der Mitarbeiterbeteiligung...