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Urteile für Mietvertrag

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...September 2007 zumindest auch für die Beklagte zu 2. und nicht nur für die Sch AG tätig geworden. 47 aa) Zwar kann ein Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines Krans bei gleichzeitiger Gestellung von Bedienungspersonal je nach der Ausgestaltung der Vertragsbeziehung im Einzelfall als Mietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag, als Mietvertrag verbunden mit einem Dienst- oder...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 187/15
...Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 46 mwN). 56 (bb) Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht seine gegenteilige Ansicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge in § 550 BGB bzw. in der Vorgängerregelung des § 566 BGB aF (BGH 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 - Rn. 24; vgl. auch 14....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 632/15
...Die Besorgnis, gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2, § 57 ZVG an der Räumungsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss gehindert zu sein, besteht nicht, weil in Ansehung der Ergebnisse der auf Räumung und Herausgabe gerichteten Gerichtsverfahren davon auszugehen ist, dass den Antragsgegnern nach wirksamer Kündigung der Mietverträge kein Recht zum Besitz an den herauszugebenden Wohnungen mehr zusteht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 47/10
...Als Verwendungszweck wird im Mietvertrag "Wochenaufenthalt" angegeben; die Miete wurde nach Angaben des Klägers vom Arbeitgeber bezahlt. Der Kläger hatte eine Niederlassungsbewilligung C des Kantons A für die dortige Wohnung. 4 Das FA erfasste die vom Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu einem Teil als steuerpflichtig....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 46/08
...Die Besorgnis, gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2, § 57 ZVG an der Räumungsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss gehindert zu sein, besteht nicht, weil in Ansehung der Ergebnisse der auf Räumung und Herausgabe gerichteten Gerichtsverfahren davon auszugehen ist, dass dem Antragsgegner nach wirksamer Kündigung der Mietverträge kein Recht zum Besitz an den herauszugebenden Räumen mehr zusteht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 48/10
...Wert: 20.400 € I. 1 Der Kläger nimmt den Beklagten nach Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Mietvertrags auf Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen in Anspruch. Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Gegen das am 22. November 2013 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 19. Dezember 2013 Berufung eingelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 289/14
...Auf den Antrag ihres Rechtsanwalts hat das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, mit dem die angeblichen Forderungen der Schuldnerin gegen drei Drittschuldnerinnen aus Mietverträgen über einzeln benannte Objekte gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen worden sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 3/10
...Die Beendigung des Mietvertrags - hier zum 31. Dezember 2009 - ist (vom Berufungsgericht zutreffend gesehen) nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 8/11, NJW 2012, 144 Rn. 14 mwN; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 unter II 2 a)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 402/12
...Als relevante, für Dritte erkennbare Umstände, die auf einen abweichenden Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen hindeuten, können etwa außerhalb des satzungsmäßigen Sitzes belegene Immobilien sprechen, für die Mietverträge abgeschlossen sind und die mit Hilfe eines im dortigen Mitgliedstaat ansässigen Kreditinstituts finanziert wurden (EuGH, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 287/11
...Zwar lässt sich den Ausführungen des Landgerichts noch entnehmen, dass der Angeklagte N. der Vorlage eines geforderten Eigenkapitalnachweises als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags durch „Fälschung“ einer entsprechenden Bescheinigung der Sparkasse Bo. nachkam (UA S. 13)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 176/17
...Anders als das Berufungsgericht offenbar meint, sind jedoch auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung mitgeteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, anlässlich einer vorangegangenen Abrechnung oder auf eine Nachfrage des Mieters hin; dies muss lediglich vor Ablauf der Abrechnungsfrist geschehen (vgl. Senatsurteil vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 46/10
...Das Gericht hat nicht nur die BFH-Urteile genannt, sondern es hat die dargestellten Rechtssätze auf den zu entscheidenden Einzelfall angewendet, wenn auch mit einem von der Auffassung der Klägerin abweichenden Ergebnis. 15 Wenn die Klägerin vorträgt, das FG habe bei der Beurteilung der bestehenden langfristigen Mietverträge sowie der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung die vom BFH in den beiden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 71/14
...Nach Abschluss des jeweiligen Mietvertrags wurden Trennwände in Leichtbauweise eingezogen, Deckenplatten und Beleuchtungskörper angebracht, Teppichböden verlegt, Steckdosen und Lichtschalter gesetzt, Zwischentüren eingesetzt, Böden und Wände in den Sanitärräumen teilweise mit Fliesen verklebt, Sanitäranlagen installiert, weitere Heizkörper angebracht und an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 58/10
...GmbH) einen Wohnungs-Mietvertrag auf unbestimmte Zeit über ein Zimmer in einem Zwei-Zimmer-Appartement mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Küche und Bad) in der Seniorenresidenz in N. Der Versicherte lebte dort nach seiner Entlassung aus der Klinik in V. ab 4.9.2012 in dem angemieteten Zimmer, wo er bis zum Tag seines Ablebens am 6.10.2012 rund um die Uhr (24 Stunden) von dem Pflegedienst I....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 11/16 R
2013-03-14
BAG 8. Senat
...Dezember 2010 sei der Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Standorts M zum 31. März 2011 gekündigt worden. Der Stilllegungsbeschluss habe mithin durchaus greifbare Formen angenommen. Dies zeige auch die nachträgliche Entwicklung. Die operative Tätigkeit am Standort M sei zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 154/12
...Dezember 2010 sei der Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Standorts M zum 31. März 2011 gekündigt worden. Der Stilllegungsbeschluss habe mithin durchaus greifbare Formen angenommen. Dies zeige auch die nachträgliche Entwicklung. Die operative Tätigkeit am Standort M sei zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 153/12
...In den Erläuterungen kündigte das FA an, in Zukunft keine Aufwendungen mehr anzuerkennen, wenn im Jahr 2000 ein Mietvertrag nicht geschlossen werde. Das FA berücksichtigte jedoch nur einen Teil der erklärten Aufwendungen. Deshalb berichtigte es den Bescheid mit Bescheid vom 25. Juli 2000 nach § 129 AO. Die Vorläufigkeit blieb bestehen. Am 16....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 27/14
...September 2002 V B 51/02 (BFH/NV 2003, 212) maßgeblich unterscheide. 13 Hinsichtlich der Dauer der Grundstücksnutzung als einem Hauptelement eines Mietvertrags (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 16/11
...Verfahrensrüge X 45 Der Zeuge G. hatte gegenüber dem Zollbeamten H. erklärt, er erkenne den Angeklagten auf Lichtbildern als denjenigen wieder, der unter dem Namen R. in seiner Anwesenheit einen Mietvertrag abgeschlossen hatte. In der Hauptverhandlung hatte der Zeuge dies abgeschwächt, jedoch angegeben, dass der Angeklagte ihm bekannt vorkomme....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 605/13
...Die monatliche Miete betrug zuletzt 386,96 € zuzüglich einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten - mit Ausnahme der Heizkosten - in Höhe von 93 € pro Monat, insgesamt mithin 479,96 €. 2 Im September 2014 forderte die Beklagte die Klägerin auf, bis Ende Oktober 2014 den in der Wohnung bereits seit Beginn des Mietvertrages vorhandenen - damals neuen - Teppichboden zu ersetzen, da dieser abgenutzt und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 193/16