...Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312). 50 D. Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO....