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Urteile für Mieterhöhung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Hierzu weist der Senat auf folgendes hin: 45 Die Ausübung des Heimfallanspruchs stellte sich als derzeit unzulässig dar, wenn der Beklagte durch Vorlage eines gegebenenfalls anzupassenden Mietvertrags (Verzicht auf mit dem Zweck des Erbbaurechts unvereinbare Mieterhöhungen; Sicherstellung der Nutzung durch den ortsansässigen Mieter) oder eines Kaufvertrags mit seiner Schwester die Zustimmung zur Vermietung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 144/14
...Damit konnte bei realistischer Betrachtung allein die Klägerin von der Vertragsänderung profitieren, weil wesentlich früher als nach der alten Regelung eine Mieterhöhung aufgrund der Steigerung des Verbraucherpreisindex eintrat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 114/16
...November 2018 verlängert sowie im Jahre 2014 erneut geändert (weitere Mieterhöhung). 4 Mit notariell beurkundetem Vertrag über die "Ausgliederung zur Aufnahme" vom 25. August 2006 übertrug der Kläger sein Besitzeinzelunternehmen zum 1. Januar 2006 gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten der GmbH; seinen Anteil am Grundstück Z-Straße behielt er zurück....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 7/16
...Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312). 50 D. Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 49/09
...Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312). Bornkamm Bergmann Pokrant Schaffert Koch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 20/09
...Zu den aufgezählten Ausschlussgründen (Mieterhöhung, Erzielung höherer Miete durch Neuvermietung als Wohnraum, Veräußerung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder erfolgten Umwandlung in Wohnungseigentum) gehört eine beabsichtigte Nutzung der Wohnung zu gemeinnützigen, insbesondere karitativen Zwecken nicht. 43 Einen ersten Anhalt für die von den Gerichten jeweils vorzunehmende Interessenbewertung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 292/15
...Zu den aufgezählten Ausschlussgründen (Mieterhöhung, Erzielung höherer Miete durch Neuvermietung als Wohnraum, Veräußerung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder erfolgten Umwandlung in Wohnungseigentum) gehört eine beabsichtigte Nutzung der Wohnung zu (frei-)beruflichen oder gewerblichen Zwecken aber gerade nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 45/16
...Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312). Bornkamm Bergmann Pokrant Schaffert Koch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 19/09