...Dies ist nicht der Fall, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen unter a) ergibt. 11 d) Die Frage, ob die Mehrwertsteuersystemrichtlinie dahin auszulegen ist, dass sie der Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zur Vergnügungssteuer entgegensteht, wenn die Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer die Bruttokasse ist, sodass Vergnügungssteuer und Mehrwertsteuer anhand derselben Bemessungsgrundlage...