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Urteile für Mehrbedarf

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Da der Antragsteller insgesamt drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig sei, könne der Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle nach Herabstufung um eine Einkommensgruppe entnommen werden; daneben sei der Mehrbedarf des Kindes für seine Krankenversicherungsbeiträge zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 258/13
...Das Asylbewerberleistungsgesetz unterscheidet sich hinsichtlich der anerkannten Bedarfe vielfach von den Bestimmungen zu den Leistungen für den Regelbedarf nach dem allgemeinen Fürsorgerecht. 24 a) Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht alle Bedarfe berücksichtigt, die nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch neben den dortigen Regelbedarfen als Mehrbedarfe anerkannt werden...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11
...Dritter Existenzminimumbericht, unter Ziff. 5.1.3). 41 Die Kriterien für die Ermittlung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs hat das BVerfG dahingehend präzisiert, dass der Wohnbedarf des Kindes nicht nach der Pro-Kopf-Methode, sondern nach dem Mehrbedarf zu ermitteln ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 1/09
...., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont). Nur wenn der Arbeitgeber aufgrund ihm vorliegender Informationen erhebliche Zweifel daran haben muss, dass die zu vertretende Stammkraft überhaupt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 783/10
...Die rechtlichen Vorteile der Feststellung des GdB sowie von Nachteilsausgleichen erschöpften sich nicht in Steuervorteilen, sondern hätten Tatbestandswirkung für eine Vielzahl von Ansprüchen und rechtlichen Vorteilen wie zB im Kündigungsschutz, für Zusatzurlaub, bei der Erleichterung des Zugangs zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Leistungen für Mehrbedarfe im Sozialhilferecht, bei...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 5/12 R
...Lebensjahres und des Merkzeichens "G" gemäß § 23 Abs 1 Nr 1 BSHG Anspruch auf einen Mehrbedarf iHv monatlich 55,80 Euro. Zum notwendigen Lebensunterhalt zählen ferner die laufenden Kosten für die Unterkunft (vgl § 12 Abs 1 BSHG, § 3 Regelsatzverordnung)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 85/09 R
...Während sich die Anwendung der einen oder anderen Methode nicht auf die an Leistungsberechtigte zu erbringende Leistungshöhe insgesamt auswirkt, ergeben sich Unterschiede in der Höhe der Ansprüche des einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft bezüglich der Aufteilung in Regelleistung und Mehrbedarfe einerseits und Kosten der Unterkunft und Heizung andererseits....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 74/12 R
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/17
...Dass bei der dargestellten Patientengruppe dem Grunde nach ein Mehrbedarf (insbesondere) an PPI besteht, könnte naheliegen. 71 Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Prüfgremien die Gründe konkret benennen müssen, aus denen heraus sie grundsätzlich medizinisch indizierte Verordnungen einer bestimmten Wirkstoffgruppe generell für unwirtschaftlich halten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/14 R
...., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont). Nur wenn der Arbeitgeber aufgrund ihm vorliegender Informationen erhebliche Zweifel daran haben muss, dass die zu vertretende Stammkraft überhaupt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 443/09
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 8/17
2014-07-23
BVerfG 1. Senat
...Ausgangspunkt ist der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Regelbedarf (§ 20 SGB II) neben bestimmten Mehrbedarfen (§ 21 Abs. 2 bis 5, § 23 Nr. 2 bis 4 SGB II), Leistungen für die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs. 1 Satz 3 SGB II) und einer Pauschale bei dezentraler Warmwassererzeugung (§ 21 Abs. 7 SGB II)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13
...Die Leistungsträgerschaft der Bundesagentur für Arbeit erstreckt sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auf die übrigen Leistungen, namentlich auf die Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs (§ 20 SGB II) und eines Mehrbedarfs (§ 21 SGB II), auf die Durchführung der Sozialversicherung für Leistungsbezieher sowie auf die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 16 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12
...Januar 2002 entspricht die Gesamthöhe der Sanierungsgelder 2,0 v.H. der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Pflichtversicherten im Jahr 2001. 3 Die Summe dieser Entgelte ist jährlich entsprechend der Anpassung der Betriebsrenten (§ 39) zu erhöhen. 4 Ändert sich der periodische Bedarf, sind die Sanierungsgelder in dem Umfang anzupassen, wie dies zur Deckung des Mehrbedarfs für den Altbestand...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 46/09
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 44/15 R
...Für eine Berücksichtigung der für entsprechende Mehrbedarfe entstehenden Kosten spricht indes, dass auch insoweit durchschnittliche Kosten berechnet werden können, die durchschnittlich auch für Beamte und deren Kinder entstehen. Um eine realitätsgerechte Vergleichsbetrachtung anzustellen, müssten daher entsprechende Durchschnittskosten angesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16