...stellt die angemeldete Bezeichnung „Behren Palais“ im Hinblick auf die beanspruchten Dienstleistungen eine beschreibende geographische Angabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar, so dass die Markenstelle die Anmeldung zu Recht zurückgewiesen hat (§ 37 Abs. 1 MarkenG). 16 Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dürfen Zeichen nicht eingetragen werden, welche ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a....