...genommen. 8 Die Klägerinnen machen geltend, der Gegenstand der Patentansprüche 1 bis 3 sei gegenüber dem Stand der Technik zum Prioritätszeitpunkt nicht neu, zumindest aber beruhe er nicht auf erfinderischer Tätigkeit. 9 Die Klägerin zu 1) bezieht sich hierbei auf folgenden Stand der Technik: 10 D1: DE 32 28 354 A1, 11 D2: US 4 907 082, 12 D3: US 4 626 892, 13 D4: FR 2 659 777 A1, 14 D5: JP 02 309 879 A...