...Dass der von der Muttergesellschaft geleaste und den Mitarbeitern der Insolvenzschuldnerin zur Verfügung gestellte Fuhrpark aufgrund neu abgeschlossener Leasingverträge der Beklagten ausgewechselt worden sei, stehe einem Betriebsübergang nicht entgegen. Unerheblich sei, dass die Beklagte die informationstechnische Ausstattung nach dem 5. Oktober 2009 ihrem System angepasst habe....