...Beide Parteien waren zum Rücktritt berechtigt, sollte die Schuldnerin nicht die für die Umsetzung des Projekts nötigen Künstlerverträge mit den Mitgliedern der U. abschließen. Zu solchen Vertragsabschlüssen kam es in der Folgezeit nicht. Denn U. war vertraglich an T. gebunden, wobei streitig ist, ob diese Bindung am 29. Dezember 2004 schon bestanden hatte. Am 4....